30.04.2001 |
Polo auf Platz 2 in der Pannenstatistik
Die wenigsten
Pannen bei den Kleinwagen hatte 2000 der Toyota Starlet (8,1 Pannen pro
1000 Fahrzeuge). Der VW Polo (12,0) konnte den Mitsubishi Colt (13,0) auf
Platz drei verdrängen. Zu den pannenanfälligsten Fahrzeugen in
dieser Klasse gehören der Fiat Cinquecento (30,1), der Fiat Punto
(34,8), der Renault Twingo (34,9) und der Renault Clio (35,1), der seinen
Besitzern häufig Ärger bereitete, weil Anlasser oder Wegfahrsperre
streikten.
mehr...
Quelle: Spiegel Online
|
31.03.2001 |
Neue Promillegrenze
Jetzt
ist es amtlich: Wer nach dem 31. März mit 0,5 oder mehr Promille Alkohol
im Blut in eine Verkehrskontrolle gerät, muss einen Monat lang auf
sein Kfz verzichten und 500 Mark Strafe zahlen. Zusätzlich belastet
er sein Flensburg-Konto mit vier Punkten.
Diese kürzlich
beschlossene Verschärfung der Promilleregelung tritt zum 1. April
in Kraft. Die bisher geltende Regelung, nach der erst bei 0,8 Promille
ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, entfällt damit. Unabhängig
davon bleibt die Grenze zur absoluten Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille
bestehen.
Wer derart
alkoholisiert erwischt wird, begeht eine Straftat, die mit mindestens neunmonatigem
Entzug der Fahrerlaubnis, mit einer Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen
und mit sieben Punkten in Flensburg geahndet wird.
Weiterhin
gültig bleibt auch die Regelung, wonach ein Autofahrer eine Straftat
begeht, wenn er mit mehr als 0,3 Promille einen Unfall verursacht oder
mit auffälligem Verhalten in eine Verkehrskontrolle gerät. In
diesem Fall drohen ein Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten,
eine Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen und sieben Punkte in
der Verkehrssünderkartei.
In Europa
gilt in den meisten Staaten mittlerweile die 0,5 Promillegrenze. Lediglich
in Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg und in der Schweiz
ist man in Sachen Alkohol noch etwas toleranter. Dort liegt die Obergrenze
bei 0,8 Promille. Polen und Schweden schreiben 0,2 Promille vor, in Rumänien,
Tschechien, Ungarn und in der Slowakei müssen Autofahrer völlig
nüchtern bleiben.
Der ADAC
rät allen Autofahrern, sich angesichts der verschärften Gesetzeslage
keinesfalls an den Grenzwert heranzutrinken. Bereits 20 Gramm Alkohol,
das entspricht der Menge, die in 0,5 Liter Bier oder in einem Schoppen
Wein enthalten ist, können ausreichen, um mit dem Gesetz in Konflikt
zu kommen. Besser ist es, generell auf alkoholische Getränke zu verzichten,
wenn man sich anschließend ans Steuer eines Fahrzeugs setzen möchte.
Quelle: Spiegel
Online
|
09.02.2001 |
Neuer VW Polo kommt Mitte Oktober
Fast auf den Tag genau 25 Jahre nach
dem Debüt seines Vorgängers Audi 50 bringt Volkswagen die nächste
Generation des Polo auf den Markt. Wie das Unternehmen bei der Vorstellung
des Modells in Wien mitteilte, kostet das Basismodell des Kleinwagens 20.800
Mark. Dafür gibt es einen vor allem optisch veränderten Dreitürer
- ausgestattet unter anderem mit einem 37 kW/50 PS starken 1,0-Liter-Motor,
einer voll verzinkte Karosserie mit zwölf Jahren Garantie gegen Durchrostung,
zwei Airbags und ABS. Der Aufpreis für den Fünftürer liegt
bei 1120 Mark. Der neue Polo soll ab Mitte Oktober bei den Händlern
stehen.
Insgesamt zählen zur Polopalette
künftig sechs Ausstattungsversionen und acht Motorvarianten vom 1,0-Liter-Aggregat
bis zum 1,6-Liter-16V-Motor mit 92 KW/125 PS. Der Preis für das Topmodell
liegt bei 34.450 Mark. Einzig neues Aggregat ist der 1,4-Liter-TDI mit
Pumpe-Düse-Technik. Der Dreizylinder verbraucht nach Werksangaben
4,4 Liter Diesel auf 100 Kilometer. Die Preise
für den "Spardiesel" beginnen bei 27.300 Mark.
Optisch zwar unverändert, aber
technisch aufgefrischt gehen der Polo Stufenheck Classic und der Variant
ins neue Modelljahr. Die Preise dafür beginnen bei 24.500 Mark für
den Viertürer und 25.900 Mark für denKombi, wie Volkswagen mitteilte.
Quelle: dpa
|
08.02.2001 |
Durch entsprechende Veröffentlichungen
in den Medien ist Ihnen sicher schon bekannt, daß am
01. Februar 2001 die neue Fassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft
getreten ist.
Diese besagt, daß telefonieren
mit dem Handy im Straßenverkehr als
Ordnungswidrigkeit bestraft wird, spätestens ab 01.04.2001 wird dann
auch ein Bußgeld in Höhe von DM 60,00 verhängt.
(Einzige Ausnahme: im Stau oder
bei stehendem Fahrzeug vor geschlossenen Bahnschranken ist
der "Griff zum Handy" noch erlaubt, sofern der Motor abgestellt wurde.)
Bei fließendem Verkehr ist telefonieren nur noch - soweit vorhanden
- mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Ich möchte ausdrücklich
auf diese gesetzlichen Bestimmungen
hinweisen, da deren Nichteinhaltung
u. a. zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. |